Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von INUS Medical Devices AG (IMD AG)

Für Lieferung, Nutzung IN 300 und INUS Konzept sowie die Teilnahme am Internationalen INUSpherese® Netzwerk der INUS Medical Devices AG

1. Allgemein

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind im Verhältnis zwischen der INUS Medical Devices AG (nachfolgend auch «IMD AG») und dem Kunden verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von der IMD AG unter Bezugnahme auf die vorliegenden AGB, beispielsweise in einem Partnerschafts- oder Kaufvertrag, ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.

2. Angebote und Bestellungen

An ihre Angebote hält sich die IMD AG 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die IMD AG einen Auftrag schriftlich bestätigt oder einen solchen durch Lieferung der bestellten Waren oder Vornahme der bestellten Dienstleistung vorbehaltlos erfüllt. Die Zusendung der Rechnung gilt als schriftliche Auftragsbestätigung. Tritt nach schriftlicher Auftragsbestätigung und vor Lieferung der bestellten Waren oder Vornahme der bestellten Dienstleistungen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnisse des Kunden ein, oder werden solche bereits bei Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, behält sich die IMD AG den Rücktritt und Schadensersatzansprüche vor, wenn der Kunde nach Wahl der IMD AG nicht zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung bereit ist. Aufträge des Kunden werden zum Nettopreis ausgeführt, der sich aus der jeweils am Tage des Bestellungseingangs gültigen Preisliste ergibt. Die jeweiligen Preise sind exkl. MWST und möglicher Gebühren zu verstehen. Falls gesetzlich vorgeschrieben, sollen diese entsprechend noch zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Lieferungen innerhalb der EU an Kunden mit einer gültigen UST-ID werden nach §4 Nr. 1a UstG (Reverse Charge) steuerfrei durchgeführt. Exportlieferungen in Länder ausserhalb der EU werden ohne Mehrwertsteuer ausgeführt und der Kunde ist für den Import, die Einfuhrumsatzsteuer und allfällige Verzollung sowie Erfüllung von regulatorischen Anforderungen selber zuständig und trägt die damit verbundenen Kosten.

3. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung von Waren erfolgt generell einschliesslich Verpackung schnellstmöglich nach Auftragsbestätigung, bzw. in Fällen von Vorauszahlung nach Zahlungseingang, ab einem Lager der IMD AG gemäss Informationen in der Auftragsbestätigung. Die Versandkosten trägt der Kunde, falls nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Lieferfrist wird bei jedem Auftrag von der IMD AG bestätigt. Teillieferungen oder dem Kunden zumutbare Ersatzlieferungen bleiben vorbehalten. Der Kunde kann die IMD AG 14 Tage nach Auftragsbestätigung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die IMD AG in Verzug.

Auf Anfrage sind Eillieferungen und Sonderwünsche in Bezug auf die Verpackung oder den Transportweg gegen Erstattung der Mehrkosten und unter Verlängerung etwaiger Lieferfristen möglich.

Vorbehaltlich anderer Abreden sind auf sämtliche Lieferungen die Incoterms 2020 Ex Works (EXW) anwendbar. Auf Anfrage kann die IMD AG die Ausfuhrverzollung auf Kosten des Kunden erledigen. In den Fällen, in denen der Kunde die Ausfuhrverzollung selbst vornimmt, hat dieser der IMD AG einen die IMD AG zufriedenstellenden Ausfuhrnachweis zu übergeben bzw. zur Verfügung zu stellen. Die Erstinbetriebnahme der Geräte am Geschäftssitz des Kunden bzw. an deren Bestimmungsort erfolgt durch einen von der IMD AG beauftragten Techniker gegen Unterschrift des Abnahmeprotokolls durch den Kunden.

4. Zahlung

Die Rechnungen der IMD AG sind ab Rechnungsdatum innerhalb 10 Tagen fällig und netto zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Kunde in Verzug, ohne die Notwendigkeit einer Mahnung der IMD AG. Lieferungen ausserhalb Deutschlands und der Schweiz sind vorab zu bezahlen. Alle Zahlungen des Kunden gelten als auf die älteste offene Forderung erfolgt und werden mit dieser verrechnet. Hiervon abweichende Tilgungsbestimmungen des Kunden sind unzulässig. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen verrechnen. Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so werden alle offenen Rechnungen sofort fällig. Außerdem werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf dem Betrag berechnet, für den sich der Kunde in Verzug befindet. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die IMD AG berechtigt, die Auslieferung weiterer bestellter Waren und die Erbringung weiterer bestellter Leistungen bis zur restlosen Bezahlung aller offenen Rechnungen zurückzustellen, oder, nach ihrer Wahl, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der IMD AG, soweit dies nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist. Die IMD AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in die betreffenden Register eintragen zu lassen, sofern dies im betreffenden Land für die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts notwendig ist. Lässt das Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber der Verkäuferin, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann die IMD AG alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde verpflichtet sich, bei all diesen Massnahmen der IMD AG zur Kreditsicherung mitzuwirken und insbesondere auch entsprechende Zusatzvereinbarungen abzuschliessen.

6. Gewährleistung und Haftung

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. vor Erstinbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der Erstinbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der Erstinbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nötig auf Lieferung von Ersatzteilen und Installation derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und Installation der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder Installation von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Recht zu, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten.

Für nach Erstinbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine Garantie von zwei Jahren. Die Garantie beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die Installation der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktritt und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Garantiefrist für im Rahmen von Garantieansprüchen gelieferte Ersatzteile beträgt sechs Monate. Garantiefälle setzen keine neue Garantiefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Die vorgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen Zeitintervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garantieansprüche.

Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwingend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaftpflicht bleibt davon unberührt.

7. Wechsel des Vertragspartners/ Abtretung

Der IMD AG ist es gestattet, ihre vertraglichen Rechte und Pflichten schuldbefreiend auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde erklärt sich mit Verfügungen über die Rechte der IMD AG aus der Geschäftsbeziehung einverstanden.

8. Weiterverkauf und Wahrung Netzwerk-Integrität

Der unmittelbare oder mittelbare gewerbliche Weiterverkauf der Produkte der IMD AG ist unzulässig. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der IMD AG. Bei den Geräten IN 300 Inuspherese und Nachfolgemodellen hat die IMD AG ein grundsätzliches Rückkaufsrecht bei Stilllegung des Standortes oder Verkauf von Praxis oder Geräten des dannzumaligen Eigentümers. Dies gilt auch für Teilverkäufe. Eine Übernahme durch Dritte bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der IMD AG. Dies gilt auch bei Aufnahme eines neuen Praxispartners. Die Nutzung des IN- 300 Gerätes bleibt stets an den Netzwerkvertrag und damit an die wissenschaftlichen Erkenntnisse des INUS Expertennetzwerkes sowie an den Vertragspartner des Netzwerkvertrages, bei Kapitalgesellschaften an den Abschliessenden in Persona, gebunden. Ein Verstoß gegen die Richtlinien des Netzwerkvertrags bzw. des Expertennetzwerks berechtigt ebenfalls zum Rückkauf der Geräte durch die IMD AG. Die Preise für den Rückkauf staffeln sich wie folgt: Im Jahr 1 nach Kauf (Auftragsbestätigung) ein Abzug von 50% vom Kaufpreis, in den Jahren 2-4 nach Kauf einen Abzug p.a. von je 15% vom Kaufpreis. Im Jahr 5-7 nach Kauf hat das Gerät bei voller Einsatzfähigkeit noch einen symbolischen Wert von € 1200.00 und danach noch € 500.00.

9. Datenschutz

Die IMD AG widerspricht gemäss § 28 DSGVO und anderen jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzgebungen jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten. Der Kunde erteilt im Rahmen des § 28 DSGVO oder der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzgebung seine Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten. Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Vorschriften der AGB hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die nichtige, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche aus der Sicht der Parteien wirtschaftlich der Zielsetzung, die mit der nichtigen, ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung verbundenen war, am nächsten kommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke der AGB zu schliessen.

11. Sonstiges und Gerichtsstand

INUS Medical Devices AG behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. Die aktuelle Version wird zusammen mit der Auftragsbestätigung dem Kunden zugestellt und ist jederzeit auf der Webseite von IMD AG (https://inus.health/MD/AGB) abrufbar.

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB, geht die deutsche Version vor.

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und des Haager Kaufrechtsabkommens).

Der Gerichtsstand ist Zug, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

12. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB bitte melden bei:
INUS Medical Devices AG
CH-6312 Steinhausen (Schweiz)
Web: www.inus.healh/md
Mail: info@inus.health
Tel: +41 41 766 88 99